23.09.2022

Energiekrise bereitet Pflegeheimen Sorgen

Seit 1. September ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft getreten.

Seit 1. September ist die Verordnung zur Sicherung der Energieversorgung in Kraft getreten. Viel zitiert und daher sicherlich den meisten bekannt ist die Verordnung der Temperatur in Innenräumen sowie das Ausschalten der Beleuchtung an öffentlichen Gebäuden, etwa dem Karlsruher Schloss oder dem Brandenburger Tor in Berlin. Die Liste der Energiesparmaßnehmen enthält noch einige weitere Punkte, aber vor allem erstere Maßnahme spaltet die Gemüter: 19 Grad Innentemperatur seien ausreichend, so die Politik.

Das gilt nicht für die Pflegeeinrichtungen der Ev. Stadtmission Karlsruhe: „Unsere Häuser sind von dem Heizverbot, den Temperaturvorgaben und der Temperaturabsenkung für Wasseranlagen ausgenommen“, so Vorstandsvorsitzender Wolfgang Betting.
Zum Glück, denn: Alte Menschen frieren anders und schneller als Jüngere. „Bei uns läuft die Heizung deswegen fast das ganze Jahr über“, so Betting weiter. Trotzdem: „Frieren muss bei uns in diesem Winter keiner!“

Licht auf den Fluren – zur Sicherheit der Bewohner

Auch die Beleuchtung wird nachts abgeschaltet: „Keine unserer Einrichtungen wird nachts beleuchtet. Einzig auf den Wohnbereichen bleibt die Beleuchtung an, wenn diese der Sicherheit der Bewohner:innen und Mitarbeitenden dient“, so Reiner Hellwig, Stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Stadtmission Karlsruhe. Die Lichter in den Stationsfluren seien dabei gedimmt und verbrauchen weniger Strom. „Ganz ohne Beleuchtung geht es in der Nacht nicht, hier hat Sicherheit Priorität!“

Wolfgang Betting und Reiner Hellwig sorgen sich viel mehr die Inflation, die sich beispielsweise in gestiegenen Lebensmittelpreisen bemerkbar macht – und der Mangel an Pflegekräften beschäftigt den Vorstand der Stadtmission Karlsruhe. „Da haben wir im Moment größere Probleme als die gestiegenen Energiepreise und die Verordnungen zum Energiesparen“, so Betting abschließend.