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Unsere stationären
Pflege­einrich­tungen

Die Karlsruher Stadtmission betreibt in Karlsruhe und Stutensee sechs Einrichtungen für stationäre Pflege. Für Ihre Anfrage nach Pflegeplätzen können Sie telefonisch direkt die jeweilige Heimleitung oder unser Kundenzentrum unter der Telefonnummer 0721 9176-162 anrufen.

Anfragen per E-Mail senden Sie bitte an: pflegeplatz@karlsruher-stadtmission.de

Pflege mit Herz
in und um Karlsruhe

Blick von oben auf das Seniorenzentrum Hardthof in Karlsruhe.

Seniorenzentrum Hardthof

Nur wenige Gehminuten vom Entenfang liegt das Seniorenzentrum Hardthof. Im Karlsruher Stadtteil Mühlburg bietet das Haus professionelle Pflege.

Blick von oben auf das Seniorenzentrum Benckiserstift in Karlsruhe.

Seniorenzentrum Benckiserstift

Nicht weit von der belebten Innenstadt von Karlsruhe liegt das Seniorenzentrum, Benckiserstift. Das Haus bietet professionelle Pflege in einer modernen Einrichtung.

Blick von oben auf das Seniorenzentrum Wichernhaus in Karlsruhe.

Seniorenzentrum Wichernhaus

Im Karlsruher Stadtteil Mühlburg ist das Seniorenzentrum Wichernhaus. Das Haus ist gut an die Innenstadt angebunden und zeitgleich ruhig direkt an der Alb gelegen.

Blick von oben auf das Seniorenzentrum Kretschmar-Huber-Haus in Karlsruhe.

Seniorenzentrum Kretschmar-Huber-Haus

Das 2008 eröffnete Seniorenzentrum Kretschmar-Huber-Haus liegt nur wenige Minuten vom Ortskern in Hagsfeld entfernt und dennoch mitten im Grünen.

Blick von oben auf das Seniorenzentrum Stutensee in Stutensee.

Seniorenzentrum Stutensee

In Stutensee-Blankenloch, unweit des Ortskerns, findet sich das Seniorenzentrum Stutensee. Direkt angrenzend: ein Landschaftsschutzgebiet mit viel Grün.

Blick auf das Paul-Gerhardt-Haus in Karlsruhe.

Seniorenzentrum Matthias-Claudius-Haus

Das Seniorenzentrum Matthias-Claudius-Haus ist mitten in der Karlsruher Innenstadt umgeben von einer großzügigen Parkanlage.

Medizinproduktesicherheit:

Verordnung über das Errichten, Betreiben und Anwenden von Medizinprodukten (Medizinprodukte-Betreiberverordnung – MPBetreibV)
§ 6 Beauftragter für Medizinproduktesicherheit

(1) Gesundheitseinrichtungen mit regelmäßig mehr als 20 Beschäftigten haben sicherzustellen, dass eine sachkundige und zuverlässige Person mit medizinischer, naturwissenschaftlicher, pflegerischer, pharmazeutischer oder technischer Ausbildung als Beauftragter für Medizinproduktesicherheit bestimmt ist.

(2) Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit nimmt als zentrale Stelle in der Gesundheitseinrichtung folgende Aufgaben für den Betreiber wahr:
1. die Aufgaben einer Kontaktperson für Behörden, Hersteller und Vertreiber im Zusammenhang mit Meldungen über Risiken von Medizinprodukten sowie bei der Umsetzung von Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld und sonstigen notwendigen Korrekturmaßnahmen,
2. die Koordinierung interner Prozesse der Gesundheitseinrichtung zur Erfüllung der Melde- und Mitwirkungspflichten der Anwender und Betreiber und
3. die Koordinierung der Umsetzung der Korrekturmaßnahmen und der Sicherheitskorrekturmaßnahmen im Feld in den Gesundheitseinrichtungen.

(3) Der Beauftragte für Medizinproduktesicherheit darf bei der Erfüllung der nach Absatz 2 übertragenen Aufgaben nicht behindert und wegen der Erfüllung der Aufgaben nicht benachteiligt werden.

(4) Die Gesundheitseinrichtung hat sicherzustellen, dass eine Funktions-E-Mail-Adresse des Beauftragten für die Medizinproduktesicherheit auf ihrer Internetseite bekannt gemacht ist.

Mitteilungspflichten der Heime über die ärztliche Versorgung:

§ 114 Abs. 1 SGB XI und § 115 Abs. 1 b SGB XI
In unseren Einrichtungen besteht freie Arztwahl und wir kooperieren grundsätzlich mit den Ärzten unserer Bewohner:innen. Gleiches gilt für Apotheken. Die ärztlichen Besuche können zu jeder Zeit stattfinden. Unseren Mitarbeitenden sind die Regelungen zur ärztlichen Rufbereitschaft und der Apotheken-Notdienst bekannt. Die Sicherstellung der ärztlichen Versorgung erfolgt grundsätzlich durch die kassenärztliche bzw. kassenzahnärztliche Vereinigung.

Stationäre Pflege – das Wichtigste in Kürze

Was ist ein Pflegeheim und was kostet das?

Die stationäre Pflege ist eine Form der Betreuung, die eine umfassende Unterstützung für ältere Menschen oder Personen mit erhöhtem Pflegebedarf bietet. In dieser Pflegeform leben die betreuten Personen in einer Pflegeeinrichtung. Hier erhalten sie rund um die Uhr Betreuung und Pflege durch qualifiziertes Fachpersonal. Die Aufnahme in ein Seniorenzentrum ist dann nötig, wenn ein pflegebedürftiger Mensch nicht oder nicht mehr in seinem vertrauten häuslichen Umfeld versorgt und gepflegt werden kann. Ein respektvoller Umgang und individuelle Betreuung und Pflege sind selbstverständlich für uns. Und zwischendurch bleibt immer Zeit für herzliche Worte und ein nettes Gespräch.

Die Kosten für die stationäre Pflege werden abhängig vom Pflegegrad und Art der Pflege teilweise von der gesetzlichen Pflegekasse übernommen. Ab Pflegegrad 2 bis 5 erhalten Pflegebedürftige einen Zuschuss zum Eigenanteil. Dieser ist für alle Bewohner:innen einer Einrichtung gleich und umfasst neben Pflege und Betreuung, Verpflegung und Unterkunft, Investitionskosten, wie Gebäudeinstandhaltung, den Beitragsanteil zu den Ausbildungskosten für Pflegekräfte sowie wählbare Zusatzleistungen.

Der Eigenanteil ist für jedes Pflegeheim individuell. Einen Beispielpreis für das günstigste Angebot der Einrichtung finden Sie auf den jeweiligen Seiten unserer Häuser. Weitere Informationen zu Ihren persönlichen Zuschüssen erhalten Sie direkt bei der Pflegekasse oder Ihrer privaten Pflegeversicherung. Bei Fragen stehen wir Ihnen beratend zur Seite.