01.05.2025
FAQ Personalverwaltung
Mitarbeitende der Ev. Stadtmission Karlsruhe, der Ev. Sozialstation Karlsruhe sowie der Ev. Stadtmission Karlsruhe Wirtschaftsdienste können ihre Fragen rund um ihren Arbeitsvertrag, Tarifvertrag oder Gehaltsabrechnungen an die Personalverwaltung stellen. Oftmals kommen die gleichen Fragen. Hier beantworten wir diese Fragen in unserem FAQ.

Was ist der Kinderzuschlag?
Kindergeldberechtigte Mitarbeitende beschäftigt nach AVR DD oder AVR Baden erhalten für jedes Kind aktuell einen Kinderzuschlag in Höhe von € 90,57 pro Monat (ab 1. Juli 2025: € 100,00).
Wer ist für den Kinderzuschlag berechtigt?
Jeder Mitarbeitende, der nachweist, dass er persönlich Kindergeld für ein Kind empfängt.
Was dient als Nachweis?
Für Kinder unter 18 Jahren ist der Bescheid der Familienkasse notwendig, der Sie persönlich als Kindergeldempfängerin oder Kindergeldempfänger ausweist.
Mein Kind ist bereits volljährig oder erreicht die Volljährigkeit und ich erhalte weiterhin Kindergeld, was muss ich tun?
Dann benötigen wir einen Bescheid der Familienkasse, der Sie weiterhin als Kindergeldempfängerin oder Kindergeldempfänger ausweist. Falls der Bescheid unbefristet ausgestellt wurde, benötigen wir danach lediglich entweder eine jeweils gültige Schulbescheinigung, Studienbescheinigung oder eine Kopie des Ausbildungsvertrags. Im Falle eines Ausbildungsvertrags benötigen wir eine jährliche Bestätigung, dass der Ausbildungsvertrag noch Gültigkeit besitzt. Im Falle eines befristeten Bescheids, benötigen wir nach Ablauf der Befristung einen neuen Bescheid. Der Kinderzuschlag wird entsprechend der genannten Nachweise ausbezahlt.
Bitte beachten Sie: Der Kinderzuschlag wird erst ab dem Monat erfasst und ausbezahlt, ab dem der Nachweis bei uns eingereicht wird. Eine rückwirkende Auszahlung erfolgt nicht!
Beispiel: Sollte Ihr Kind am 1. Mai 2025 18 Jahre alt werden, danach weiter zur Schule gehen, ein Studium oder ein Ausbildungsverhältnis beginnen und Sie erhalten weiterhin Kindergeld, dann müssen Sie uns bis spätestens 31. Mai 2025 den Kindergeldbescheid einreichen, damit der Kindergeldzuschlag nahtlos ausbezahlt werden kann. Reichen Sie den Nachweis erst im Juli 2025 ein, so wird der Kinderzuschlag nicht rückwirkend für die Monate Mai 2025 und Juni 2025 ausgezahlt.
Bei Problemen mit KIDICAP wenden Sie sich bitte per Mail an pv@karlsruher-stadtmission.de und senden Sie – sofern möglich – einen Screenshot vom Fehler/Problem mit.
Hier ist die Schritt-für-Schritt-Anleitung für das Einrichten des KIDICAP-Zugangs: