16.04.2024
Die MAV stellt sich vor
Die Mitarbeitendenvertretung besteht aus 9 Mitgliedern. Das ist die aktuelle MAV:
Wir klären über immer wiederkehrende Fragen an die MAV auf:
Informieren Sie sich frühzeitig über die Regelungen zum Renteneintritt.
Die Deutsche Rentenversicherung DRV versendet jährlich persönliche Renteninformationen. Dort erfahren Sie, ab wann Sie in Rente gehen können und zu welchen Bedingungen. Tarifliche Vereinbarungen können die gesetzliche Regelung ergänzen.
Planen Sie den Renteneintritt rechtzeitig.
Hierbei hilft Ihnen die Rentenberatung der DRV. Vereinbaren Sie dort frühzeitig einen Beratungstermin. Weisen Sie ausdrücklich auf die tariflichen Bedingungen (AVR DD/AVR Baden/Tarifvertrag Gebäudereiniger) hin. Nicht jede Rente geht „automatisch“.
Informieren Sie Ihren Dienstgeber frühzeitig über Ihren beabsichtigten Renteneintritt. Möglicherweise müssen Sie fristgerecht kündigen.
Je nach Art der Altersrente gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei „abschlagsfreier Altersrente“ (AVR) bzw. „gesetzlicher Regelaltersrente“ (TV Gebäudereiniger) ist keine Kündigung erforderlich. Bei vorgezogener Altersrente mit Abschlägen sowie bei der Rente für langjährig Versicherte („Rente mit 63“) ist eine fristgerechte Kündigung oder ein Auflösungsvertrag erforderlich. Die Kündigungsfrist kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Quartalsende betragen.
Rente muss beantragt werden.
Spätestens 3 Monate vor dem geplanten Renteneintritt soll der Rentenantrag bei der
DRV eingereicht werden.
AVR: Zusatzversorgung bei der EZVK muss beantragt werden.
Wer bei der Evangelischen Zusatzversorgung Darmstadt EZVK zusatzversorgt ist, erhält eine zusätzliche Rente, die jährlich angepasst wird. Auch diese Rente muss beantragt werden. Dazu benötigen Sie den Rentenbescheid der DRV. Auch die EZVK versendet jährlich persönliche Renteninformationen. Informieren Sie sich frühzeitig.