16.04.2024
MAV-Wahl 2026 – gut zu wissen:
2026 wird wieder eine neue Mitarbeitendenvertretung (kurz MAV) gewählt.
Hier die wichtigsten Fragen zur Wahl bzw. Kandidatur:
Wer darf als MAV-Mitglied kandidieren?
- Kandidieren darf jede wahlberechtigte Person, die am Wahltag mindestens ein halbes Jahr bei der Dienststelle beschäftigt ist. Wahlberechtigt ist jede Person, die am Wahltag volljährig und bei der Dienststelle beschäftigt ist. Dies prüft der Wahlvorstand vorab. Beispiel: Wahltag ist der 11. März 2026. Kandidieren kann jede:r mindestens 18-jährige Mitarbeiter:in, die/der spätestens am 10. Oktober 2025 bei der Stadtmission angefangen hat.
Wo muss ich mich melden, wenn ich kandidieren möchte?
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Wer kandidieren will, muss den vollständig ausgefüllten Wahlvorschlag schriftlich dem Wahlvorstand (Frau Bachayov, Frau Kröbel, Herr Zeller) übermitteln. Der Wahlvorstand versendet Formblätter für Wahlvorschläge. Bei Fragen erreichen Sie den Wahlvorstand per Mail an wahl@karlsruher-stadtmission.de.
Kann ich direkt mit dem Wahlkampf beginnen?
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Wahlkampf kann mit der Wahlausschreibung begonnen werden. In der „inoffiziellen“ Form kann jede:r Kandidat:in für sich in der freien Zeit agieren. In der „offiziellen Form“ wird der Wahlvorstand eine Übersicht des Gesamtvorschlags aller nominierten Kandidaten veröffentlichen, bei dem sich die Kandidat:innen vorstellen und präsentieren können.
Wie wird die/der Vorsitzende der MAV gewählt?
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Zur konstituierenden Sitzung der MAV kommen alle gewählten MAV-Mitglieder zusammen. MAV-Vorsitzende:r wird die Person, die in dieser Sitzung die meisten Stimmen erhält – unabhängig von der Platzierung in der Urwahl.
Welche Vorteile habe ich, wenn ich bei der MAV mitmache?
- Die MAV ist bei wichtigen Unternehmensentscheidungen zu beteiligen: durch Informationspflicht, Mitbestimmung in abgestufter Form, Initiativrecht. Dadurch erweitert sich der persönliche Erfahrungshorizont. Außerdem gilt ein besonderer Kündigungsschutz: Ein MAV-Mitglied kann nur gekündigt werden, wenn die vorliegenden Gründe eine außerordentliche Kündigung rechtfertigen (z.B. Diebstahl, Gewalt, sexuelle Übergriffe, Geheimnisverrat).
- Mitbestimmungs- und Mitberatungsrechte mit konkreten Beispielen: z. B. bei Arbeitszeiten, Dienstplänen, Einstellungen, Versetzungen, Kündigungen oder Fortbildungen.
- Für MAV-Tätigkeiten wird man von der regulären Arbeit freigestellt, ohne Gehaltsverlust.
- Anspruch auf Schulungen und Fortbildungen.
- Persönliche Entwicklung eigener Kompetenzen.
- Sich für andere einsetzen.

