27.02.2026

MAV-Wahl 2026 – das sind die Kandidierenden:

Name Einrichtung
Amolsch, Nicole SZS Tagespflege Leitung
Bachmann, Arne KHH Pflegefachkraft
Barros, Anya Verwaltung Zentrale Unternehmenskommunikation
Borchardt, Markus BS+MCH BT Seelsorger
Dombou, Tchonta Carine SZS I-III Pflegefachkraft
Greczylo, Anna BS I+II § 43b Betreuung
Hertweck, Jens BS III Pflegefachkraft
Keller, Stefan WH Pflegefachkraft
Klette, Detlev Hauswirtschaft u. Reinigung
Loncarevic, Zoran MCH §43b Betreuung
Möhrle, Martina HWA Leitung
Speck, Gabriela MCH IV § 43b Betreuung
Weber, Karl SZS I-III Pflegefachkraft
Wiesner, Marco SZS I-III Pflegehelfer

Aufgrund der Anzahl der zu vertretenden Mitarbeitenden in der Ev. Stadtmission Karlsruhe gGmbH sind gemäß § 8 MVG-Baden 9 Personen für die MAV zu wählen.

Die MAV-Wahl findet statt

Mittwoch, den 11.03.2026
11.00 Uhr – 14.00 Uhr

Gustav-Heiss-Saal,
Stephanienstr. 72,
76133 Karlsruhe

und gleichzeitig im
Seniorenzentrum Stutensee,
EG Besprechungsraum,
Wiesenstr. 25,
76297 Stutensee

MAV-Wahl 2026 – gut zu wissen:

2026 wird wieder eine neue Mitarbeitendenvertretung (kurz MAV) gewählt.

Hier die wichtigsten Fragen zur Wahl bzw. Kandidatur:

Kann ich direkt mit dem Wahlkampf beginnen?

Wie wird die/der Vorsitzende der MAV gewählt?

Welche Vorteile habe ich, wenn ich bei der MAV mitmache?

Die aktuelle MAV (Stand 04/2024)

Die Mitarbeitendenvertretung besteht aus 9 Mitgliedern. Das ist die aktuelle MAV:

Wir klären über immer wiederkehrende Fragen an die MAV auf:

Informieren Sie sich frühzeitig über die Regelungen zum Renteneintritt.

Die Deutsche Rentenversicherung DRV versendet jährlich persönliche Renteninformationen. Dort erfahren Sie, ab wann Sie in Rente gehen können und zu welchen Bedingungen. Tarifliche Vereinbarungen können die gesetzliche Regelung ergänzen.

Planen Sie den Renteneintritt rechtzeitig.
Hierbei hilft Ihnen die Rentenberatung der DRV. Vereinbaren Sie dort frühzeitig einen Beratungstermin. Weisen Sie ausdrücklich auf die tariflichen Bedingungen (AVR DD/AVR Baden/Tarifvertrag Gebäudereiniger) hin. Nicht jede Rente geht „automatisch“.

Informieren Sie Ihren Dienstgeber frühzeitig über Ihren beabsichtigten Renteneintritt. Möglicherweise müssen Sie fristgerecht kündigen.
Je nach Art der Altersrente gibt es unterschiedliche Regelungen. Bei „abschlagsfreier Altersrente“ (AVR) bzw. „gesetzlicher Regelaltersrente“ (TV Gebäudereiniger) ist keine Kündigung erforderlich. Bei vorgezogener Altersrente mit Abschlägen sowie bei der Rente für langjährig Versicherte („Rente mit 63“) ist eine fristgerechte Kündigung oder ein Auflösungsvertrag erforderlich. Die Kündigungsfrist kann je nach Dauer der Betriebszugehörigkeit 6 Monate zum Quartalsende betragen.

Rente muss beantragt werden.
Spätestens 3 Monate vor dem geplanten Renteneintritt soll der Rentenantrag bei der
DRV eingereicht werden.

AVR: Zusatzversorgung bei der EZVK muss beantragt werden.
Wer bei der Evangelischen Zusatzversorgung Darmstadt EZVK zusatzversorgt ist, erhält eine zusätzliche Rente, die jährlich angepasst wird. Auch diese Rente muss beantragt werden. Dazu benötigen Sie den Rentenbescheid der DRV. Auch die EZVK versendet jährlich persönliche Renteninformationen. Informieren Sie sich frühzeitig.