27.10.2026
Pflegereform: Warum wir uns einmischen und was wir erreicht haben
Das Pflegeneuordnungsgesetz verändert die Pflege in Deutschland grundlegend. Für die Menschen, die wir begleiten, für ihre Familien und für unsere Mitarbeitenden steht viel auf dem Spiel. Deshalb hat sich die Geschäftsführung der Unternehmensgruppe der Ev. Stadtmission Karlsruhe in den vergangenen Wochen intensiv in die politische Debatte eingebracht, mit Erfolg, aber noch nicht am Ziel.

Die Pflegeversicherung braucht Geld, und die Bundesregierung will sparen. Im Juni legte das Bundesgesundheitsministerium einen ersten Entwurf vor, das Pflegeneuordnungsgesetz, kurz PNOG. Er enthielt Einschnitte, die uns als Träger existenziell getroffen hätten: Die Refinanzierung tariflich und kirchlich vereinbarter Löhne sollte für vier Jahre gedeckelt werden. Bewohnerinnen und Bewohner von Pflegeheimen hätten länger auf Zuschüsse zu ihrem Eigenanteil warten müssen. Pflegende Angehörige hätten weniger Rentenbeiträge und in den ersten Monaten nur das halbe Pflegegeld erhalten.
Was wir getan haben
Was erreicht wurde
- Tariflich und kirchlich vereinbarte Löhne bleiben refinanzierbar. Für uns und viele andere gemeinnützige Träger war das existenziell. Es sichert faire Bezahlung und damit gute Pflege.
- Die längeren Wartezeiten auf die Zuschläge im Pflegeheim sind gestrichen.
- Das halbierte Pflegegeld und die Kürzung der Rentenbeiträge für pflegende Angehörige sind vom Tisch.
Unsere Kampagne „Die vergessene Säule der Pflege“
- Das neue Sozialraumbudget, das den bisherigen Entlastungsbetrag ersetzt, darf nicht mehr für ambulante Pflegedienste und Tagespflege genutzt werden.
- In Pflegegrad 1 fällt der Entlastungsbetrag ganz weg.
- Die Verhinderungspflege entfällt als eigene Leistung, das Budget für Kurzzeitpflege wird kleiner.
- 2028 werden die Leistungen der Pflegeversicherung nicht an die Kosten angepasst.
- Sozialraumbudget für ambulante Dienste und Tagespflege öffnen
- Entlastungsbetrag in Pflegegrad 1 erhalten
- Verhinderungspflege als flexibles Jahresbudget sichern
Wie es weitergeht und was das für Sie bedeutet
Jetzt berät der Bundestag. Entschieden ist damit noch nichts. Ob das Gesetz wie geplant zum 1. Januar 2027 in Kraft tritt, entscheidet sich faktisch erst am 18. Dezember im Bundesrat. Ruft er den Vermittlungsausschuss an, verzögert sich das Verfahren. Bleibt es beim Zeitplan, liegen zwischen der letzten Entscheidung und dem Inkrafttreten nur 14 Tage. Für Pflegebedürftige, Angehörige und Einrichtungen ist das eine sehr kurze Zeit, um sich auf die Änderungen einzustellen.
